Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie und deren Auswirkungen für unsere Kirchengemeinde St. Maria-Magdalena Geldern
Hier finden Sie die aktuell gültigen Regeln, die der Corona-Planungsstab unserer Kirchengemeinde beschlossen hat:
Aufgrund der bundesgesetzlichen Lage können die Länder nur noch eingeschränkte Schutzmaßnahmen erlassen. In der Folge bedeutet das auch für unsere Kirchen, Gottesdiensträume, Pfarrheime, Jugendheime, Altentagesstätten, Chorräume und Büchereien, dass es keine Zugangsbeschränkungen mehr gibt und die Maskenpflicht in allen Innenräumen ab sofort entfällt. Dadurch, dass die Corona-Schutzvorschriften wegfallen, sind alle GottesdienstbesucherInnen und auch alle die sich in unseren Pfarrheimen, Jugendheimen, Altentagesstätten, Chorräumen treffen oder die Büchereien aufsuchen, in ihrer Eigenverantwortung besonders gefordert.
Vor dem Hintergrund der neuen Gesetzeslage haben die Generalvikare der nordrhein-westfälischen Diözesen mit der Staatskanzlei Grundregeln für die Gottesdienste ab dem 3.4.20222 vereinbart, die ab sofort auch für unsere Kirchengemeinde gelten:
-
Gottesdienste unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen (weder den ehemaligen 2G- noch den ehemaligen 3G-Regeln)
-
Die Maskenpflicht in Kirchen- und Gottesdiensträumen entfällt. Sie ist weder am Sitzplatz noch beim Hineingehen oder Verlassen des Kirchenraumes noch bei Bewegungen innerhalb des Gottesdienstes vorgeschrieben. Auch beim Gemeindegesang ist die Maske nicht mehr verpflichtend zu tragen.
-
Eine generelle Verpflichtung zum Einhalten des Mindestabstandes besteht nicht mehr.
-
Chöre, Gesangsensembles und Kantoren singen ohne Maske.
-
Die liturgischen Dienste (MessdienerInnen, Zelebranten, LektorInnen) tragen keine Maske.
-
Die KommunionhelferInnen desinfizieren sich nach wie vor die Hände.
-
Die Weihwasserbecken sind wieder mit dem geweihten Wasser befüllt.
-
Die Kollekten erfolgen wieder in bekannter Weise durch die Weitergabe der Körbchen.
-
Alle Ein- und Ausgänge sind wieder für alle geöffnet und können frei genutzt werden.
Der Corona-Planungsausschuss unserer Kirchengemeinde behält sich vor, die Schutzmaßnahmen, wenn erforderlich, wieder zu verschärfen.